Beginn der Brut- und Setzzeit

Hunde im Stiftungsland – immer gerne aber bitte immer mit Leine!


Im Wald und in Naturschutzgebieten müssen Hunde das ganze Jahr über an die Leine genommen werden. Leider wird dieser Leinenzwang viel zu oft missachtet. Ganz zum Leidwesen vieler Vögel, die derzeit ihre Nester am Boden einrichten, junger Hasen, die aufgeschreckt werden oder scheuer Rehkitze. Zu Beginn dieser Brut- und Setzzeit – die vom 1. März bis Mitte Juni andauert – möchten wir, die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, sie bitten Hunde überall an die Leine zu nehmen und Hunde nur dort frei laufen zu lassen, wo es ausdrücklich erlaubt ist. Auch mit Langleinen o.ä., mit denen sich der Hund abseits der Wege bewegen kann, sind Hunde nicht hinreichend angeleint.

Viele Vögel wie beispielsweise der Waldlaubsänger – der nach neusten Beobachtungen vielerorts extrem selten geworden ist – suchen schon jetzt nach einem geeigneten Bodenbrut-Platz. Wenn sie dabei wiederholt von freilaufenden Hunden gestört oder aufgescheucht werden, meiden sie diese unruhigen Gebiete, da sie ihre Brut und auch die Aufzucht der Kleinen als zu gefährlich einschätzen. Angesichts der steigenden Zahlen von Hunden in der Landschaft gibt es für einige Vogelarten, bereits erhebliche Auswirkungen. Das gilt nicht nur für Nester mit Eiern, sondern auch für Jungvögel. Gerade Vögel, die nur eine Jahresbrut machen, wie beispielsweise Nachtigall, Sprosser, Fitis oder der oben erwähnte Waldlaubsänger, sind darauf angewiesen, dass diese möglichst erfolgreich verläuft – andernfalls verschwinden sie für immer. Auch Jungtiere von Rehen oder auch Hasen werden erheblich gestresst. Ein Hund nutzt seine Möglichkeiten, auch dann, wenn sein*e Besitzer*in ihn für harmlos hält.

Nicht zuletzt sind Hundehalter*innen, die ihren Hund freilaufen lassen, ein denkbar schlechtes Vorbild für andere. Es gibt keine Begründungen, warum der Hund im Wald oder in Naturschutzgebieten frei herumtoben muss. Wenn ein Hund es gewohnt ist, an der Leine zu laufen, ist es für ihn keine Beeinträchtigung. Anders herum gewöhnt sich ein Hund auch schnell an „seinen Auslauf“, wenn man ihn lässt.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass Zuwiderhandlungen auch mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden können. In Naturschutzgebieten sind sogar auch Wegsperrungen möglich, die dann auch solche Besucher*innen beeinträchtigen, die sich vernünftig verhalten.

Ein weiteres Übel sind Hundekotbeutel, die nach dem 'Füllen' im Gebüsch entsorgt werden. Oder sie werden am Wegesrand abgelegt, in der Annahme, irgendwer würde sie wohl aufsammeln und richtig entsorgen. Mit dieser Unsitte wird ständig Plastik in unseren Wäldern, Parks und Feldfluren verteilt. Ganz abgesehen davon, dass es z.B. für städtische Reinigungskräfte oder sonstige Beschäftigte ausgesprochen unangenehm ist, diese oft aufgeplatzten Tüten aufzunehmen. Benutzte Hundekotbeutel gehören in den nächsten Mülleimer oder in die eigene graue Tonne zu Hause.